IBAN prüfen Liechtenstein

Die liechtensteinische IBAN ist gleich aufgebaut wie die schweizerische: 21 Zeichen mit 5-stelliger IID der Bank. Die Banken in Liechtenstein nehmen am Schweizer Zahlungssystem teil.

Aufbau · 21 Zeichen

LI2
kk2
IID5
conto12
  • Bank, Ort und BIC aus dem Bank Master von SIX, wie für die Schweiz.
  • Auch in Liechtenstein gibt es QR-IBAN (IID zwischen 30000 und 31999).
  • Für QR-Rechnungen ist eine LI-IBAN gleich zulässig wie eine CH-IBAN.

Kontoinhaber nicht prüfbar

Die Prüfung bestätigt nicht, wem das Konto gehört. Eine per E-Mail mitgeteilte neue IBAN immer telefonisch bestätigen lassen.

So funktioniert es

  • Die Prüfung (Prüfziffern und Länge je Land) erfolgt in Ihrem Browser.
  • Für die Bankangaben senden wir nur die Bankleitnummer an den Server, nie die ganze IBAN.
  • Banken in der Schweiz und in Liechtenstein: offizielle SIX-Daten. Deutschland: Deutsche Bundesbank. Österreich: Oesterreichische Nationalbank.
Mehr dazu im Ratgeber: QR-Rechnung: strukturierte Adressen und was ein KMU tun muss

Häufige Fragen

Bedeutet eine gültige IBAN, dass das Konto existiert?

Nein. Die Prüfung bestätigt nur, dass die Nummer korrekt geschrieben ist, nicht dass das Konto existiert oder wem es gehört. Teilt ein Lieferant eine neue IBAN mit, prüfen Sie diese immer telefonisch über einen bekannten Kontakt: Das ist der häufigste Betrug gegen Unternehmen.

Was ist eine QR-IBAN?

Eine Schweizer IBAN, die für QR-Rechnungen mit QR-Referenz (QRR) reserviert ist. Man erkennt sie an der Bank-ID zwischen 30000 und 31999. Eine Zahlung auf eine QR-IBAN ohne QR-Referenz wird abgewiesen.

Warum fehlen bei manchen Ländern Bank oder BIC?

Das weltweite BIC-Verzeichnis ist nicht öffentlich. Wir zeigen Bank und BIC, wo offizielle kostenlose Verzeichnisse bestehen (Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Österreich); für andere Länder prüfen wir die Korrektheit und zeigen die Bankleitnummer.

Werden die eingegebenen Daten gespeichert?

Nein. Die IBAN bleibt in Ihrem Browser; an den Server geht nur die Bankleitnummer, die kein Konto identifiziert.

Was ist die Empfängerüberprüfung (VoP)?

Seit 9. Oktober 2025 müssen Banken im Euroraum vor einer Euro-Überweisung den Namen des Empfängers mit der IBAN abgleichen und Sie warnen, wenn sie nicht übereinstimmen. Das kommt einer Prüfung des Kontoinhabers am nächsten, wird aber nur von der Bank des Zahlers durchgeführt. Für Zahlungen aus der Schweiz hängt es von der eigenen Bank ab: Fragen Sie, ob sie diese Prüfung anbietet.