Verzugszins-Rechner für überfällige Rechnungen

Betrag, Fälligkeit und Zahlungsdatum eingeben: Wir berechnen die Verzugstage und den Verzugszins zum gesetzlichen oder vereinbarten Satz.

5 % ist der gesetzliche Satz (Art. 104 OR). Anpassen, wenn der Vertrag einen anderen Satz vorsieht.

Verzugstage
92
Verzugszins
CHF 63.01
Total geschuldet
CHF 5'063.01

Einfacher Zins auf die effektiven Tage, Basis 365 Tage, ab dem Tag nach der Fälligkeit bis und mit Zahlungsdatum.

So funktioniert es

  • Gesetzlicher Satz von 5 % pro Jahr (Art. 104 Obligationenrecht), anpassbar, wenn vertraglich ein anderer Satz gilt.
  • Zins auf die effektiven Verzugstage, Basis 365 Tage.
  • Die Berechnung ist ein Richtwert: Der Verzug beginnt je nach Fall mit dem vereinbarten Verfalltag oder mit der Mahnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Verzugszins in der Schweiz?

Der gesetzliche Satz beträgt 5 % pro Jahr (Art. 104 OR). Ein höherer vertraglicher Zins gilt auch während des Verzugs; unter Kaufleuten kann der übliche Bankdiskont am Zahlungsort verlangt werden, wenn er 5 % übersteigt.

Ab wann läuft der Verzugszins?

Bei einem vereinbarten Verfalltag ist der Schuldner ab dem Folgetag in Verzug, sonst ab der Mahnung. Im Zweifel lohnt sich eine rechtliche Abklärung.

Darf ich Mahngebühren verlangen?

Nur wenn sie im Vertrag oder in den vom Kunden akzeptierten AGB vorgesehen sind. Der gesetzliche Verzugszins ist dagegen auch ohne Vereinbarung geschuldet.