Leasing

Leasing in der Schweiz: wie die Rate entsteht und was das Gesetz sagt

Redaktion ERUNNA SAVeröffentlicht 7 Min. Lesezeit

Die Leasingrate hängt von vier Zahlen ab: Preis, Anzahlung, Restwert und Zins. Wer versteht, wie sie zusammenspielen, kann Angebote vergleichen – und bleibt nicht bei der tiefsten Monatsrate stehen, die nicht immer die günstigste ist.

Die vier Elemente der Rate

  • —Barkaufpreis: der Ausgangspunkt, den der Vertrag nennen muss.
  • —Anzahlung (erhöhte erste Rate): senkt den finanzierten Betrag und damit die Rate.
  • —Restwert: der erwartete Wert des Fahrzeugs am Vertragsende; je höher, desto tiefer die Rate – er bleibt aber zu bezahlen, wenn man das Fahrzeug übernehmen will.
  • —Effektiver Jahreszins: die Kosten der Finanzierung, die der Vertrag ausweisen muss.

Auch Laufzeit und Jahreskilometer zählen: Mehr Kilometer bedeuten einen tieferen Restwert und damit eine höhere Rate. Die oft vertraglich vorgeschriebene Vollkaskoversicherung kommt zur Rate hinzu.

Ein Beispiel in Zahlen

Auto zu CHF 45'000, Anzahlung CHF 5'000, Laufzeit 48 Monate, Restwert CHF 18'000 (40 %), Zins 4.9 %: Die Monatsrate beträgt rund CHF 579.15. Bei 6.9 % Zins und sonst gleichen Bedingungen steigt sie auf rund CHF 629.30 – über CHF 2'400 mehr in vier Jahren.

Übernimmt man das Fahrzeug am Ende zum Restwert, kostet die Finanzierung im ersten Fall gegenüber dem Barpreis insgesamt rund CHF 5'800. Berechnung mit nachschüssigen Raten, ohne Versicherungen und Nebenkosten.

Rate mit dem kostenlosen Leasingrechner berechnen (auf Italienisch)

Was das Gesetz sagt

Für Privatpersonen untersteht das Leasing beweglicher Sachen dem Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG), wenn der Vertrag bei vorzeitiger Auflösung eine Erhöhung der Raten vorsieht. Dann gelten klare Regeln:

  • —Schriftform und Mindestinhalt: Barkaufpreis, Anzahl und Höhe der Raten, effektiver Jahreszins, allfällige Versicherungspflicht und eine Tabelle mit dem bei vorzeitiger Auflösung geschuldeten Betrag (Art. 11 KKG).
  • —Höchstzins: Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Höchstzinssatz für Barkredite 10 %. Ihn legt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement auf Basis des SARON fest.
  • —Widerrufsrecht: 14 Tage für einen schriftlichen Widerruf, ab Erhalt des Vertrags (Art. 16 KKG).
  • —Kreditfähigkeitsprüfung: Der Leasinggeber muss prüfen, ob die Raten ohne Eingriff in das Existenzminimum tragbar sind (Art. 29 KKG).
  • —Vorzeitige Kündigung: Die Leasingnehmerin oder der Leasingnehmer kann mit 30 Tagen Frist auf das Ende einer dreimonatigen Leasingdauer kündigen und schuldet die Entschädigung gemäss Tabelle (Art. 17 Abs. 3 KKG).

Vorzeitige Auflösung: was sie kostet

Bei einer vorzeitigen Auflösung werden die bezahlten Raten neu berechnet, als wäre der Vertrag für die kürzere Dauer abgeschlossen worden – also mit tieferem Restwert. Die Differenz ist nachzuzahlen. Deshalb verdient die Auflösungstabelle im Vertrag schon vor der Unterschrift Aufmerksamkeit.

Kosten einer vorzeitigen Auflösung schätzen (auf Italienisch)

So vergleichen Sie zwei Angebote

  • —Den effektiven Jahreszins vergleichen, nicht nur die Rate.
  • —Prüfen, ob Jahreskilometer und Restwert zur eigenen Nutzung passen.
  • —Anzahlung und Gesamtkosten inklusive allfälliger Übernahme berücksichtigen.
  • —Die Tabelle für die vorzeitige Auflösung lesen.
  • —Die Kosten der Pflichtversicherung erfragen, wenn der Versicherer nicht frei wählbar ist.

Rechenbeispiel zur Veranschaulichung. Die tatsächlichen Konditionen hängen vom Angebot des Leasinggebers ab.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Höchstzins für Leasing in der Schweiz?+

Für Verträge unter dem KKG gilt der Höchstzinssatz für Barkredite, seit dem 1. Januar 2026 10 %. Er wird anhand der Entwicklung des SARON überprüft.

Kann ich von einem eben unterschriebenen Leasingvertrag zurücktreten?+

Ja, bei Verträgen unter dem KKG: innert 14 Tagen ab Erhalt des Vertrags mit schriftlicher Erklärung.

Gelten für Geschäftsleasing dieselben Regeln?+

Nein. Das KKG schützt Konsumentinnen und Konsumenten; ein auf ein Unternehmen lautendes Leasing für die berufliche Nutzung richtet sich grundsätzlich nach dem Vertrag.

Quellen

Möchten Sie das in Ihrem Unternehmen umsetzen?

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