Regulierungsentlastung

Paket für die Wettbewerbsfähigkeit: Was es für Schweizer KMU bedeutet

ERUNNA SA ·

Der Bundesrat hat am 21.10.2026 einen Bericht zum Umsetzungsstand der 60 Massnahmen für die Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet, die er am 26.11.2025 beschlossen hatte. Für KMU gilt es genau zu unterscheiden, was bereits umgesetzt ist und was sich noch in Umsetzung befindet und daher nicht zwingend schon gilt.

Die Bilanz in Kürze

Das Paket soll Unternehmen bei bestehenden Regulierungen entlasten und zusätzliche Belastungen durch neue Regulierungsvorhaben soweit wie möglich begrenzen. Die Massnahmen betreffen verschiedene Regulierungsbereiche in allen Departementen. Schätzungsweise können mindestens 20 % der Unternehmen in der Schweiz von Entlastungen profitieren.

Knapp ein Jahr nach dem Beschluss sind 16 Massnahmen umgesetzt, bei weiteren 39 laufen die Arbeiten. Fünf Massnahmen konnten bislang nicht oder nur teilweise umgesetzt werden. Die Medienmitteilung spricht von mehr als 90 % umgesetzten oder in Umsetzung befindlichen Massnahmen. «In Umsetzung» heisst aber: Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen.

Was bereits umgesetzt ist

Die Medienmitteilung nennt einige Beispiele abgeschlossener Massnahmen, die vor allem bestimmte Branchen betreffen:

  • Luftfahrt: Potenziell 500 Betriebe und Organisationen können von längeren Inspektionsintervallen profitieren.
  • Klimakompensation: Für die insgesamt 184 Projekte (Stand April 2026) wurde die maximale Berichtsperiode auf vier Jahre verlängert.
  • Strassenmarkierungen: Seit Februar 2026 können Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen bewilligungsfrei Nacht- und Sonntagsarbeit leisten. Die Voraussetzungen werden in der Mitteilung nicht näher ausgeführt.

Was noch in Umsetzung oder nur vorgesehen ist

Weitere Massnahmen befinden sich in Umsetzung. Sie betreffen Vereinfachungen bei Importen von Holz und Holzprodukten aus der EU, steuerliche Vereinfachungen, die Digitalisierung von Behördenleistungen sowie die Bereiche Gesundheit, Datenschutz, Spielzeughandel, Abfallbewirtschaftung und Seeschifffahrt. Die Zahl der betroffenen Unternehmen wird wie folgt geschätzt:

Weder Zeitpunkte des Inkrafttretens noch Voraussetzungen werden genannt. Solange diese nicht bekannt sind, sind diese Massnahmen als vorgesehen und nicht als geltendes Recht zu betrachten.

  • Holz: Etwa 36'000 Importeure könnten von den vorgesehenen Vereinfachungen profitieren.
  • MWST: Zusätzlich 25'000 Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, die Mehrwertsteuer jährlich statt wie bisher vierteljährlich abzurechnen.
  • Jahresabschlüsse: Für rund 45'000 Unternehmen entfällt die Pflicht zur obligatorischen Zustellung der Jahresabschlüsse. Die genaue Tragweite sollte im Bericht überprüft werden.
  • Getränkeverpackungen: Aufgrund der vorgesehenen Bagatellgrenzen sind rund 35'000 Schweizer Unternehmen von der neuen Mitteilungspflicht der Getränkeverpackungsverordnung ausgenommen.

Was KMU jetzt tun können

Passen Sie interne Abläufe erst an, wenn die Regeln definitiv feststehen und Sie wissen, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt. Bei der MWST etwa wäre die jährliche Abrechnung eine Möglichkeit und keine Pflicht. Ob sie sich lohnt, hängt von Liquidität und Buchhaltungsorganisation ab.

Für laufende Informationen verweist die Medienmitteilung auf www.regmonitor.ch. Die Ergebnisse der ersten Bereichsstudien werden noch in diesem Jahr erwartet. Im März 2026 hat das SECO zudem ein neues Monitoring zur Entwicklung der Regulierungsbelastung gemäss Artikel 6 des Unternehmensentlastungsgesetzes veröffentlicht.

Wenn Sie administrative Pflichten systematisch erfassen und Buchhaltungs- und Compliance-Prozesse digitalisieren möchten, unterstützt Sie ERUNNA gerne. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Sind bereits alle Massnahmen des Pakets in Kraft?

Nein. Laut Medienmitteilung sind 16 von 60 Massnahmen umgesetzt, bei 39 laufen die Arbeiten, und 5 konnten bislang nicht oder nur teilweise umgesetzt werden.

Kann ich die MWST schon jährlich abrechnen?

Laut Medienmitteilung sollen weitere 25'000 Unternehmen diese Möglichkeit erhalten, die Massnahme ist also vorgesehen. Zeitpunkt und Voraussetzungen werden nicht genannt. Klären Sie dies mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung oder Ihrer Treuhandstelle.

Wo finde ich aktuelle Informationen?

Die Medienmitteilung verweist auf www.regmonitor.ch. Der Bericht des Bundesrates vom 21.10.2026 ist als PDF auf admin.ch verfügbar.

Quelle: Medienmitteilung des Bundes – Paket für die Wettbewerbsfähigkeit: Erste Erfolge bei der Umsetzung