Bargeldlose Zahlungen
Gebühren für Karten und Twint: mehr Transparenz für Händler, Vernehmlassung läuft
ERUNNA SA ·
Am 28.10.2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eröffnet: Händler sollen künftig klar erkennen können, woraus sich die Gebühren für bargeldlose Zahlungen zusammensetzen. Es handelt sich um einen Vorschlag, nicht um geltendes Recht.
Worum es geht
Bargeldlose Zahlungen laufen in der Schweiz überwiegend über sogenannte Mehrparteiensysteme, etwa die Debit- und Kreditkarten von Visa und Mastercard sowie Twint. Bei jeder Zahlung fallen verschiedene Gebühren an, die den Händlern in Form einer Händlergebühr weiterverrechnet werden.
Der Bundesrat setzt damit die Motion 25.3020 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats um («KMU entlasten. Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel»). Händler sollen die Kosten leichter nachvollziehen und die Angebote verschiedener Anbieter besser vergleichen können.
Was die Zahlungsdienstleister offenlegen müssten
Gemäss Vorschlag müssten die Zahlungsdienstleister der Händler drei Elemente transparent ausweisen:
- die Händlergebühr selbst,
- die Interbankengebühr,
- die Lizenzgebühr des Zahlungssystembetreibers.
Was das in der Praxis bedeuten würde
Die Höhe dieser Gebührenkomponenten soll sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit offengelegt werden. Für ein KMU hiesse das: Offerten lassen sich auf einheitlicherer Grundlage vergleichen, und später kann geprüft werden, ob die Verrechnung zum Vertrag passt.
Die Medienmitteilung erwähnt weder Obergrenzen für Gebühren noch Sanktionen, und ein Inkrafttreten ist nicht terminiert. Aus der blossen Transparenz lässt sich deshalb nicht ableiten, dass die Kosten sinken.
Haltung des Bundesrats
Der Bundesrat hält weiterhin transparente Gesamtpreise grundsätzlich für ausreichend, um wirksamen Wettbewerb zu ermöglichen. Zusätzliche Pflichten verursachten administrativen Aufwand bei den Zahlungsdienstleistern, und ihr Nutzen für den Wettbewerb sei nicht eindeutig nachgewiesen. Die Vorgaben des Parlaments würden deshalb mit möglichst geringem regulatorischem Aufwand umgesetzt. Nach der Vernehmlassung kann sich der Entwurf noch ändern.
Was KMU jetzt tun können
Die Vernehmlassung dauert bis zum 11.02.2027. Bis dahin entstehen für Händler keine neuen Pflichten, doch es lohnt sich, die eigenen Verträge für den elektronischen Zahlungsverkehr zu sichten.
ERUNNA unterstützt KMU im Rahmen der Unternehmensführung gerne bei der Analyse der Zahlungskosten.
- Verträge und Abrechnungen der Zahlungsdienstleister zusammentragen und prüfen, ob die Gebühren aufgeschlüsselt oder nur gesamthaft ausgewiesen sind.
- Den Anbieter schon jetzt fragen, wie sich die verrechnete Händlergebühr zusammensetzt.
- Offerten anhand der Gesamtkosten vergleichen und dabei Karten und Twint berücksichtigen.
- Den Ausgang der Vernehmlassung und das weitere parlamentarische Verfahren verfolgen.
- Wer sich äussern möchte, findet die Unterlagen zum Verfahren, insbesondere den erläuternden Bericht, auf der offiziellen Seite.
Häufige Fragen
Ist die neue Regelung bereits in Kraft?
Nein. Der Bundesrat hat am 28.10.2026 lediglich die Vernehmlassung eröffnet, die bis zum 11.02.2027 dauert. Der Entwurf kann noch angepasst werden und muss danach das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Welche Gebühren sollen transparent ausgewiesen werden?
Die Händlergebühr selbst, die Interbankengebühr und die Lizenzgebühr des Zahlungssystembetreibers, und zwar vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
Werden die Gebühren dadurch tiefer?
Das sagt die Medienmitteilung nicht. Die Vorlage betrifft die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Angebote, nicht eine Begrenzung der Gebühren.