GAV und Mindestlöhne
Referendum zu GAV-Mindestlöhnen unter kantonalen Mindestlöhnen zustande gekommen: Folgen für KMU
ERUNNA SA ·
Am 23.10.2026 hat der Bund mitgeteilt, dass das Referendum gegen die Änderung vom 19.06.2026 des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) zustande gekommen ist. Die Änderung betrifft die Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen, die unter kantonalen Mindestlöhnen liegen. Für KMU bleibt die Frage damit offen: Die Änderung ist nicht als endgültig zu betrachten.
Was der Bund mitgeteilt hat
Das Referendumskomitee hat am 07.10.2026 insgesamt 66'574 Unterschriften gegen die Änderung vom 19.06.2026 eingereicht. Die Bundeskanzlei hat die Unterschriften geprüft und 66'006 als gültig anerkannt. Das Referendum ist damit formell zustande gekommen.
Die Mitteilung erwähnt auch ein Kantonsreferendum. Es wurde von den Kantonen Neuenburg und Tessin unterstützt. Die erforderliche Mindestzahl von acht Kantonen wurde jedoch nicht erreicht, weshalb das Kantonsreferendum nicht zustande gekommen ist.
Worum es bei der Änderung geht
Die Mitteilung nennt nur den Titel der Änderung: «Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen, die unter kantonalen Mindestlöhnen liegen». Daraus lässt sich ableiten, dass es um das Verhältnis zwischen den Mindestlöhnen in allgemeinverbindlich erklärten GAV und den von den Kantonen festgelegten Mindestlöhnen geht.
Der genaue Inhalt und die Tragweite der Änderung werden in der Mitteilung nicht beschrieben. Wer die konkreten Auswirkungen auf den eigenen Betrieb beurteilen will, muss den Text der Änderung vom 19.06.2026 lesen und sich gegebenenfalls beraten lassen.
Stand der Änderung: Was noch offen ist
Die Mitteilung nennt weder einen Abstimmungstermin noch einen möglichen Zeitpunkt des Inkrafttretens. Die Änderung sollte daher nicht wie eine bereits anwendbare Regel behandelt werden. Gemäss Mitteilung ergeben sich für Arbeitgeber keine unmittelbaren neuen Pflichten.
Solange der Rahmen nicht klar ist, empfiehlt es sich, keine unumkehrbaren Entscheide zu treffen, die vom Ausgang dieser Vorlage abhängen.
Was KMU jetzt tun können
Dringende Massnahmen sind nicht nötig. Eine vorbereitende Prüfung ist aber sinnvoll, besonders für Betriebe mit Mitarbeitenden im Tieflohnbereich.
- Prüfen, ob der Betrieb einem allgemeinverbindlich erklärten GAV untersteht.
- Klären, ob Standorte oder Mitarbeitende in Kantonen mit kantonalem Mindestlohn bestehen.
- Die heute bezahlten tiefsten Löhne erfassen und mit den Mindestlöhnen des anwendbaren GAV und der Kantone vergleichen.
- Ein einfaches Kostenszenario für beide Abstimmungsausgänge erstellen, ohne Vertragsanpassungen vorwegzunehmen.
- Mitteilungen der Bundeskanzlei und des eigenen Branchenverbands verfolgen.
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Häufige Fragen
Ist die Änderung vom 19.06.2026 bereits in Kraft?
Aus der Mitteilung geht das nicht hervor. Das Referendum ist zustande gekommen, aber weder ein Abstimmungstermin noch das Inkrafttreten werden genannt. Die Änderung ist als noch nicht endgültig zu betrachten.
Warum ist das Kantonsreferendum nicht zustande gekommen?
Es wurde nur von Neuenburg und Tessin unterstützt. Erforderlich sind mindestens acht Kantone.
Müssen KMU ihre Löhne bereits anpassen?
Die Mitteilung nennt keine unmittelbaren Pflichten. Es ist aber nützlich, den anwendbaren GAV und die Mindestlöhne im eigenen Kanton zu kennen und die weitere Entwicklung zu verfolgen.