Kurzarbeit
Kurzarbeit: Bundesrat plant schrittweise Rückkehr zu den ordentlichen Regeln
ERUNNA SA ·
Der Bundesrat hat am 21.10.2026 die Rahmenbedingungen der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) diskutiert und will sie angesichts der besseren Wirtschaftslage schrittweise normalisieren. Noch ist nicht alles beschlossen: Die aktuelle Höchstbezugsdauer gilt bis zum 31.01.2027, die Erhöhung der Karenzzeit ist ab 2028 vorgesehen.
Was der Bundesrat angekündigt hat
Mit der KAE übernimmt die Arbeitslosenversicherung (ALV) vorübergehend einen Grossteil der Lohnzahlungen für ausgefallene Arbeitsstunden. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens kann der Bundesrat die Rahmenbedingungen der Wirtschaftslage anpassen, insbesondere die maximale Bezugsdauer und die Karenzzeit. In Krisenzeiten verlängert er die Bezugsdauer und verkürzt die Karenzzeit; verbessert sich die Lage, sollen diese Parameter schrittweise auf das gesetzliche Normalmass zurückgeführt werden.
Derzeit beträgt die Höchstbezugsdauer 24 statt 12 Monate, die Karenzzeit einen statt maximal drei Tage. Aufgrund der positiven Prognose der Expertengruppe des Bundes vom 17.09.2026 sieht der Bundesrat Spielraum für die Normalisierung. Erwartet wird ein Wachstum von 1.7 % im Jahr 2026 und von 1.6 % im Jahr 2027; Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit dürften weiter zurückgehen. Risiken bestehen weiterhin durch geopolitische Spannungen, hohe Energiepreise und handelspolitische Unsicherheit.
Die vorgesehenen Schritte
Die Mitteilung unterscheidet zwei Punkte, die beide noch konkretisiert werden müssen.
- Bezugsdauer: Die Höchstbezugsdauer von 24 Monaten gilt bis zum 31.01.2027. Im Dezember 2026 prüft der Bundesrat, ob sie ab Februar 2027 erneut verlängert wird und welche Dauer dann gelten soll. Zudem prüft er die weiteren Schritte zurück zur ordentlichen Bezugsdauer von zwölf Monaten im Verlauf von 2027, abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung.
- Karenzzeit: Ab 2028 soll der Selbstbehalt der Unternehmen, heute ein Karenztag, wieder dem ordentlichen Niveau von drei Karenztagen entsprechen.
- Verfahren: Die Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) muss geändert werden. Eine öffentliche Vernehmlassung zur Karenzzeit ist im Frühjahr 2027 vorgesehen; das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Forschung und Bildung (WBF) hat den Auftrag für die Arbeiten erhalten.
Was das für KMU bedeutet
Es handelt sich um eine Absichtserklärung, nicht um bereits geltende neue Regeln. Die heutigen Bedingungen gelten bis zu den genannten Terminen weiter. Die Richtung ist aber klar: kürzere mögliche Bezugsdauer und ein höherer Kostenanteil für das Unternehmen. Drei statt ein Karenztag bedeuten grundsätzlich, dass der Betrieb einen grösseren Teil der Kosten selbst trägt.
Der Bundesrat hält fest, dass Kurzarbeit auch künftig allen Unternehmen offensteht, die von unvermeidbaren Arbeitsausfällen betroffen sind. Das Instrument bleibt also bestehen, wird aber auf die ordentlichen Parameter zurückgeführt.
Was sich jetzt empfiehlt
Ohne dass dies eine individuelle Rechtsberatung ersetzt, sind für Betriebe, die Kurzarbeit nutzen oder nutzen könnten, folgende Punkte sinnvoll.
- Prüfen, wann eine laufende Bezugsperiode im Verhältnis zum 31.01.2027 endet.
- Den Entscheid des Bundesrats vom Dezember 2026 zur Bezugsdauer ab Februar 2027 verfolgen.
- In der Liquiditäts- und Personalkostenplanung ein Szenario mit drei Karenztagen ab 2028 berücksichtigen.
- Die für Frühjahr 2027 vorgesehene Vernehmlassung beobachten; auch Branchenverbände können sich daran beteiligen.
- Anträge und Abrechnungen online über den eService «Antrag/Abrechnung Kurzarbeit» abwickeln.
Häufige Fragen
Bis wann gilt die Höchstbezugsdauer von 24 Monaten?
Gemäss Mitteilung bis zum 31.01.2027. Im Dezember 2026 prüft der Bundesrat, ob und in welchem Umfang sie ab Februar 2027 erneut verlängert wird.
Ab wann beträgt die Karenzzeit wieder drei Tage?
Der Bundesrat sieht dies ab 2028 vor. Dafür muss die AVIV geändert werden; eine Vernehmlassung ist im Frühjahr 2027 vorgesehen. Der Termin ist daher noch nicht endgültig.
Steht Kurzarbeit KMU weiterhin offen?
Ja. Der Bundesrat betont, dass Kurzarbeit auch künftig allen von unvermeidbaren Arbeitsausfällen betroffenen Unternehmen zur Verfügung steht, allerdings mit schrittweise normalisierten Parametern.
Quelle: Medienmitteilung des Bundes – Kurzarbeit: Bundesrat plant schrittweise Rückkehr zur Normalität