KI-Regulierung
KI-Regulierung: freiwillige Handreichung für KMU, verbindliche Regeln in Vorbereitung
ERUNNA SA ·
Am 28.10.2026 hat der Bundesrat den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der KI-Konvention des Europarats zur Kenntnis genommen. Für KMU ist das konkrete Ergebnis ein freiwilliges Instrument, die «Handreichung für einen KI-Kodex». Die rechtlich verbindlichen Regeln sind dagegen noch in Vorbereitung.
Was der Bundesrat beschlossen hat
An seiner Sitzung vom 28.10.2026 nahm der Bundesrat den Stand der Arbeiten und erste Ergebnisse zur Kenntnis. Es handelt sich um eine Kenntnisnahme und nicht um das Inkrafttreten neuer Pflichten. Am 12.02.2025 hatte der Bundesrat die Ratifizierung der KI-Konvention beschlossen.
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) koordiniert die rechtlich nicht bindenden Massnahmen zur Umsetzung der Konvention. Dazu gehören Leitlinien, Branchenstandards und Selbstverpflichtungen.
Die «Handreichung für einen KI-Kodex»: ein Werkzeugkasten
Die Handreichung richtet sich an Verbände und Unternehmen, die sich freiwillige Regeln für den Umgang mit KI geben möchten. Sie enthält Textvorschläge zu 10 Themen in drei Detailgraden, die sich beliebig kombinieren lassen.
Ein mehrstufiger Prozess begleitet die Erarbeitung der Regeln vom Start bis zur laufenden Weiterentwicklung. Ziel ist ein verantwortungsvoller Umgang mit KI, der im Alltag gelebt, überprüft und stetig verbessert wird.
Das Dokument ist auf der Website des BAKOM verfügbar. Der Bundesrat hat zudem das UVEK (BAKOM) beauftragt, die Handreichung weiterzuentwickeln.
Branchendialoge laufen bereits
Die Mitteilung nennt einige Beispiele für branchenspezifische Selbstverpflichtungen. Wenn Ihr KMU in einem dieser Bereiche tätig ist, lohnt es sich, die Entwicklung zu verfolgen.
- Kultur: Das Bundesamt für Kultur (BAK) führt seit November 2025 den «KI-Dialog Kultur» mit der Kreativbranche durch. Er soll unter anderem in einen KI-Ethikkodex münden.
- Energie: Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die Elektrizitätswirtschaft aufgefordert, Branchenrichtlinien und Selbstverpflichtungen zu den KI-Risiken für die Stromversorgung zu erarbeiten.
- Medien: Im Mai 2026 tauschte sich das BAKOM mit der Medienbranche über eine Selbstverpflichtungserklärung aus.
Verbindliche Regeln: geplant, noch nicht in Kraft
Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet die rechtlich verbindlichen Massnahmen zur Umsetzung der Konvention. Geregelt werden sollen insbesondere Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Aufsicht und Risikoabschätzung.
Die Eröffnung der Vernehmlassung ist für den Frühling 2027 geplant. Bisher liegt kein Gesetzestext vor, und die Mitteilung sagt nicht, welche konkreten Pflichten auf Unternehmen zukommen. Inhalt und Zeitpunkt eines Inkrafttretens bleiben deshalb offen.
Was KMU jetzt tun können
Mit dieser Mitteilung entsteht keine neue Pflicht. Sinnvoll ist es aber, die verbleibende Zeit zu nutzen, um den KI-Einsatz im Betrieb zu ordnen, ohne Pflichten vorwegzunehmen, die noch nicht bekannt sind.
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über die im Betrieb eingesetzten KI-Werkzeuge und die damit bearbeiteten Daten.
- Prüfen Sie die Handreichung des BAKOM und klären Sie, ob ein freiwilliger interner Kodex nützlich ist, etwa gegenüber Mitarbeitenden und Kunden.
- Klären Sie, ob Ihr Branchenverband an einem Branchendialog beteiligt ist.
- Behalten Sie die für den Frühling 2027 geplante Vernehmlassung im Auge: Dann lassen sich die Vorschläge lesen und bei Bedarf über den Verband Stellung nehmen.
- Dokumentieren Sie schon jetzt Entscheide zum KI-Einsatz, insbesondere zu Transparenz und Datenschutz.
Häufige Fragen
Ist die Handreichung für einen KI-Kodex verbindlich?
Nein. Sie gehört zu den rechtlich nicht bindenden Massnahmen und ist ein freiwilliges Instrument für Verbände und Unternehmen, die sich eigene Regeln für den Umgang mit KI geben möchten.
Wann kommen verbindliche KI-Regeln?
Die Mitteilung nennt keinen Zeitpunkt für ein Inkrafttreten. Geplant ist lediglich die Eröffnung der Vernehmlassung im Frühling 2027. Geregelt werden sollen insbesondere Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Aufsicht und Risikoabschätzung.
Muss ein KMU sofort einen KI-Kodex einführen?
Es besteht keine Pflicht. Hilfreich kann aber sein, zunächst die eingesetzten KI-Werkzeuge zu erfassen und die Handreichung des BAKOM zu prüfen, um sich auf kommende Regeln vorzubereiten. Für konkrete Rechtsfragen ist eine individuelle Beratung nötig.
Quelle: Medienmitteilung des Bundes – Bundesrat nimmt Zwischenstand der KI-Regulierung zur Kenntnis