Löhne und GAV
GAV-Löhne 2026: Effektivlöhne +0.5 %, Mindestlöhne +0.8 %
ERUNNA SA ·
Gemäss der am 26.10.2026 veröffentlichten Erhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) haben die Sozialpartner der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) für 2026 eine durchschnittliche Erhöhung der Effektivlöhne um 0.5 % und der Mindestlöhne um 0.8 % vereinbart. Für KMU sind die Zahlen eine nützliche Orientierung, sie sind aber mit Vorsicht zu lesen.
Das hat das BFS erhoben
Die Erhebung betrifft die wichtigsten GAV, d. h. jene mit mindestens 1'500 unterstellten Personen. Für 2026 vereinbarten die Sozialpartner eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 0.5 % (2025: 1.2 %; 2024: 2.1 %). Davon entfallen 0.3 % auf individuelle und 0.2 % auf kollektive Erhöhungen.
Unter Einbezug der Teuerungsprognose für 2026 (+0.6 %) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich nicht ansteigen. Dabei handelt es sich um eine Prognose, nicht um einen endgültigen Wert. Von den Effektivlohnanpassungen sind knapp 700'000 Personen betroffen.
Die in den wichtigsten GAV festgelegten Mindestlöhne wurden durchschnittlich um 0.8 % angehoben (2025: 1 %; 2024: 2 %). Gut 1'850'000 Personen sind einem GAV unterstellt, der normative Bestimmungen und Mindestlöhne enthält.
Unterschiede zwischen den Branchen
Hinter den Durchschnittswerten stehen deutliche Unterschiede. Die Effektivlöhne stiegen im Sekundärsektor um 0.2 % und im Tertiärsektor um 0.8 %. Einige Beispiele nach Wirtschaftsabschnitt:
- Verkehr und Lagerei: +1.2 % (Effektivlöhne)
- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen: +1 % (Effektivlöhne), +1.8 % (Mindestlöhne)
- Gesundheits- und Sozialwesen, Erziehung und Unterricht, freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen: +0.8 % (Effektivlöhne)
- Verarbeitendes Gewerbe: +0.3 % (Effektivlöhne), +0.1 % (Mindestlöhne)
- Baugewerbe: +0.2 % (Effektivlöhne), +0.5 % (Mindestlöhne)
- Kaufmännische Angestellte und Verkaufspersonal: +2.3 % (Mindestlöhne)
- Wäscherei, Frisör- und Kosmetiksalons: +1.5 % (Mindestlöhne)
- Gastgewerbe: +0.2 % (Mindestlöhne)
Individuell oder kollektiv
45 % der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme wurden gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt. Im Sekundärsektor waren die Erhöhungen mehrheitlich kollektiv (83 %), im Tertiärsektor überwogen individuelle Erhöhungen (64 %).
Was das für KMU bedeutet und was zu tun ist
Die Zahlen beziehen sich auf die wichtigsten GAV und nicht auf die gesamte Wirtschaft. Sie sind keine allgemeine Regel und begründen keine Pflichten für Unternehmen ohne GAV-Unterstellung. Als Orientierung für das Lohnbudget und für Mitarbeitergespräche, insbesondere innerhalb der eigenen Branche, können sie aber dienen.
Unterstehen Sie einem GAV, prüfen Sie die anwendbaren Bestimmungen, insbesondere zu Mindestlöhnen und Lohnanpassungen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Branchenverband oder eine Fachperson.
- Vergleichen Sie Ihre Lohnerhöhungen mit dem Durchschnitt Ihres Wirtschaftsabschnitts.
- Berücksichtigen Sie die prognostizierte Teuerung von 0.6 % bei der Beurteilung der Kaufkraft Ihres Personals.
- Prüfen Sie, ob Ihre Löhne die Mindestlöhne des anwendbaren GAV einhalten.
- Planen Sie das Lohnbudget für das nächste Jahr frühzeitig.
- Dokumentieren Sie die Kriterien für individuelle Lohnerhöhungen.
Häufige Fragen
Gelten die Erhöhungen 2026 für alle KMU?
Nein. Sie beziehen sich auf die Abschlüsse in den wichtigsten GAV (mindestens 1'500 unterstellte Personen). Sie sind ein statistischer Richtwert und keine allgemeine Pflicht.
Steigen die Reallöhne 2026?
Gemäss Medienmitteilung im GAV-Bereich voraussichtlich nicht: Der nominale Anstieg liegt bei durchschnittlich 0.5 %, die prognostizierte Teuerung bei 0.6 %. Die Teuerung ist jedoch eine Prognose.
Wie stark stiegen die Mindestlöhne im Durchschnitt?
Um 0.8 % im Jahr 2026 (Sekundärsektor 0.3 %, Tertiärsektor 0.8 %), mit grossen Unterschieden zwischen den Wirtschaftsabschnitten.